
Hendrik Schulze Zumhülsen (IKZ Hemer)
Am Tag der Deutschen Einheit hat die CDU zur Festveranstaltung „75 Jahre Grundgesetz“ eingeladen
Im Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat mehrheitlich mit 53 Ja-Stimmen und zwölf Gegenstimmen in Bonn beschlossen. Um das „Erfolgsdokument deutscher Geschichte“ zu feiern, hatte der CDU Stadtverband am Tag der Deutschen Einheit zur Festveranstaltung „75 Jahre Grundgesetz“ eingeladen. Thema war unter anderem, welche Bedeutung das Fundament des deutschen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates heute noch hat und welche Herausforderungen mit der Verteidigung der Grundrechte zusammenhängen.
Eine lächelnde Holzfigur macht mit ihrem schlichten weißen T-Shirt und der schwarzen Hose einen eher bescheidenen und machtlosen Eindruck. Dennoch trägt sie eine goldene Krone auf dem Haupt. Der Bundestagsabgeordnete Paul Ziemiak zeigte die Skulptur des Bonner Diakons und Holzbildhauers Ralf Knoblauch als Beispiel für den wichtigen ersten Artikel des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Wenn ein Grundrecht gegen das andere abgewogen werden muss
Der Bundestagsabgeordnete machte damit in seiner Festrede den Universalanspruch der Grundrechte für alle Menschen deutlich. „Jeder ist ein König“, beschrieb er den allgemeingültigen ersten Artikel. Bei vielen anderen Artikeln werde es manchmal ein bisschen schwieriger. Teilweise müsste ein Grundrecht gegen das andere abgewogen werden. Als Beispiel nannte er die Maßnahmen zur Corona-Pandemie. Dabei wurde das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit teilweise über das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gestellt – zum Beispiel durch die Einstellung des Präsenzbetriebs in Schulen. „Die Politik muss bereit sein, aus ihren Fehlern zu lernen, um die Grundrechte besser zu schützen“, sagte dazu Ziemiak. Zukünftige Herausforderungen könnte der Umgang mit künstlicher Intelligenz sein.
Zudem sollte Kritik gegen eine Partei nicht „aus Reflex“ gleich als Kritik gegen den Staat gleichgesetzt werden. „Das wäre zu einfach“, so der Bundestagsabgeordnete. Insbesondere schütze das Recht auf Meinungsfreiheit vor allem die Meinung, die missbilligt wird. „Wenn ich sage, was allen gefällt, brauche ich keine Meinungsfreiheit“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Ausnahmen würden gelten, wenn die Äußerung gegen andere Grundrechte verstoßen. Als Beispiel nannte er „Aufrufe zum Mord“, die der körperlichen Unversehrtheit und der Würde des Menschen entgegentreten. Zudem unterstrich er, dass jeder Mensch mit dem Werkzeug der Verfassungsbeschwerde seine Rechte einklagen könne.
Staat des Grundgesetzes ist für den Menschen da
Bürgermeister Christian Schweitzer zeigte in seiner Rede auf, dass die Grundrechte aus dem Grundgesetz keine Selbstverständlichkeit seien. „So gut wie uns geht es vielen Menschen nicht. Weltweit sind Demokratien in der Unterzahl“, betonte er. Das habe er unter anderem bei Gesprächen mit Bewohnern von Hemers russischer Partnerstadt Schelkowo erlabt. Bekanntlich ruht die Partnerschaft aktuell. „Da gibt es Bedenken, wie man sich äußern kann“, habe er erfahren. In Deutschland könne man sich kritisch äußern. In seinem Studium zum Diplom-Verwaltungsbetriebswirt wurde zum Großteil auch Staatsrecht gelehrt. Als Mitarbeiter (Verwaltungschef) einer staatlichen Einrichtung müsse er für die Grundrechte und die Würde des Menschen einstehen
Hemers CDU-Vorsitzender Martin Gropengießer ging vor allem auf die Geschichte des Grundgesetzes ein. „Der Staat des Grundgesetzes ist um des Menschen willen da – nicht der Mensch um des Staates willen“, hob er hervor. Das Grundgesetz sei eigentlich nur als Übergangsverfassung gedacht gewesen, gehöre mittlerweile aber zu den älteren Verfassungen. Nach der Wiedervereinigung 1990 sei die Frage aufgekommen, ob das vereinte Deutschland nun auch eine neue Verfassung haben sollte. „Doch das Grundgesetz hatte sich über zwei Generationen bewährt“, so der Stadtverbandsvorsitzende.
Wie bei vielen Hemeraner Politik- eranstaltungen waren auch politische Mitbewerber, also Vertreter der anderen Parteien, zur CDU-Veranstaltung eingeladen.
Text: IKZ Hemer - 05.10.2024
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